Die Transfergesellschaft – Voraussetzungen und Erfahrungen
Entlassen zu werden und sich beruflich neu orientieren zu müssen, ist für die meisten Menschen mit Verunsicherung verbunden. Wenn in einem Unternehmen eine sogenannte „Massenentlassung“ unvermeidlich ist, ist eine Transfergesellschaften ein häufig eingesetztes Instrument, um die betroffenen Menschen aufzufangen und die damit verbundenen Folgen abzumildern.
Transfergesellschaften begleiten hierbei leider häufig kein besonders gutes Image.
Transfergesellschaften sind besser als ihr Image
Doch was ist die Ursache des angeschlagenen Images von Transfergesellschaften? Zum einen ist die Gesamtsituation zu betrachten, in der sich diese als Lösung überhaupt anbietet.
Eine Transfergesellschaft wird immer dann zum Thema, wenn Entlassungen im großen Umfang nicht mehr zu vermeiden sind. Dies ist häufig dann der Fall, wenn ganze Betriebe oder Standorte geschlossen werden müssen. Auch Insolvenzen sind häufig Hintergrund für eine Transfergesellschaft. Diese Ausgangssituationen bedeuten erst einmal für alle Beteiligten einen Schaden, über den man nicht hinwegsehen kann und der eine grundsätzliche Skepsis auslösen kann.
In der Praxis treffen wir bei Unternehmensvertretern zum anderen auf das Vorurteil, eine Transfergesellschaft sei zu teuer. Hier tut man gut daran, mit den Beteiligten einen genaueren Blick auf das Thema zu werfen. Für den Arbeitgeber sollte eine Transfergesellschaft nicht kostenaufwendiger sein als die Kündigungspflichten auszuzahlen. Und für die Beschäftigen sollte die Transfergesellschaft so ausgestaltet sein, dass der Eintritt eine bessere finanzielle Absicherung bedeutet als der Kündigungsfristlohn mit anschließendem Bezug von Arbeitslosengeld.
Auch weit verbreitet ist das Image, dass Transfergesellschaften die Beschäftigten „parken“ und im Hinblick auf konkrete Vermittlungsaktivitäten nicht viel passiert. Dieses Image hat sich in der Vergangenheit leider nicht ganz zu Unrecht gebildet und hängt unserer Erfahrung nach mit einem häufig anzutreffenden Grund zusammen. Eine Transfergesellschaft kann immer nur so gut aufgestellt sein, wie der Abschluss zwischen den Verhandlungsparteien ist, die an der Einrichtung der Transfergesellschaft beteiligt sind. Setzen sich in den Verhandlungen Anbieter mit weniger gut qualifiziertem Personal oder schmalen Budgets „über den Preis“ durch, wird eine Transfergesellschaft mangels Ressourcen nicht die gewünschte Vermittlungsdynamik entfalten können. Dass es bei einer Transfergesellschaft nicht um das „Parken“ von Beschäftigten geht, wird vielen erst im Nachhinein klar, wie das folgende Feedback einer Klientin veranschaulicht:
„Für mich war vor allem die vertrauensvolle Zusammenarbeit ausschlaggebend. Ich habe mich immer gut aufgehoben gefühlt. Ich wurde immer freundlich empfangen und bei der Beratung blieben keine Fragen unbeantwortet.“
Nur selten haben die betroffenen Unternehmen, noch seltener die betroffenen Beschäftigten, denen wir eine Transfergesellschaft vorschlagen, bereits Erfahrungen mit dem Thema gemacht. Alle Beteiligten befinden sich in einer heiklen Situation, die verunsichert und die das Bedürfnis nach einer klaren Perspektive auslöst. Das gilt nicht nur für die von der Entlassung betroffenen Mitarbeiter, sondern auch für die Betriebsräte und für die Unternehmensleitung, die mit wirtschaftlichen Herausforderungen zu tun hat.
Der erste und wichtigste Schritt bei der Durchführung einer Transfergesellschaft ist darum eine umfassende und möglichst früh beginnende Informationsphase. Informationen sind das beste Mittel gegen Unsicherheit. Betroffene Mitarbeiter, die skeptisch sind, sollten auf jeden Fall mit dem Betriebsrat in Verbindung setzen, Rat bei Experten wie beispielsweise Anwälten suchen und auch gerne z.B. über den Anbieter der Transfergesellschaft nach Beschäftigten erkundigen die bereits Erfahrungen mit diesem Thema gesammelt haben.
Was bei der Auswahl eines Anbieters von Transfergesellschaften wichtig ist
Ein guter Anbieter von Transfergesellschaften versteht sich als gleichberechtigter Partner, der mit allen Beteiligten auf allen Ebenen auf Augenhöhe zusammenarbeitet – mit dem personalabgebenden Unternehmen, mit dem Betriebsrat, der Agentur für Arbeit und mit den Beschäftigten. In der Umsetzung sind Transparenz und Nachvollziehbarkeit für den Auftraggeber wichtig. Zudem ist ein wichtiges Kennzeichen, dass ein Anbieter in der Lage sein sollte, das betroffene Unternehmen über den gesamten Prozess – von der Verhandlungsphase bis zum Abschluss aktiv zu begleiten.
Darüber hinaus ist es enorm hilfreich, wenn Anbieter von Transfergesellschaften Vorerfahrung nicht nur in einer bestimmten Branche mitbringen und gut mit potenziellen Arbeitgebern vernetzt sind. Nur dadurch kann sichergestellt werden, dass sich der Anbieter marktgerecht bewegen kann. Die Arbeitnehmer erreichen ihre Ziele am besten mit einer Transfergesellschaft, die unter Arbeitgebern gut vernetzt ist. Denn häufig geht es in der konkreten Umsetzung auf dem Arbeitsmarkt darum, Mitarbeitern berufliche Chancen auch außerhalb der eigenen Branche bzw. des bislang gewohnten Umfelds aufzuzeigen.
„Durch die persönliche Betreuung habe ich mich in dieser schwierigen Situation nicht alleingelassen gefühlt und habe wichtige Hilfestellung bei der Erstellung und Aktualisierung meiner Bewerbungsunterlagen erhalten. Dank der Unterstützung im Rahmen der Transfergesellschaft konnte ich einen neuen Job außerhalb meines vorherigen Tätigkeitsbereichs finden.“
Diese Aussage stammt aus einem Feedbackfragebogen einer unserer Klienten nach der erfolgreichen Teilnahme an einer Transfergesellschaft. Aussagen wie diese zeigen: Wer bereits einmal konkrete Erfahrungen mit einer Transfergesellschaft gemacht hat, weiß, dass diese besser sind als ihr Ruf.
Voraussetzungen für eine Transfergesellschaft
Das Unternehmen, das vor einem unvermeidbaren Personalabbau in größerem Umfang steht, muss bei der Agentur für Arbeit zunächst „Massenentlassung“ anzeigen und im Rahmen eines solchen Personalabbaus mit dem Betriebsrat einen Sozialplan verhandelt haben, der die Einrichtung einer Transfergesellschaft vorsieht. Vor Abschluss des Sozialplans haben sich die Betriebsparteien allerdings von der Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Ziel dieser Beratung ist, die Verhandlungspartner auf eine möglichst vermittlungsförderliche Ausstattung der Transfergesellschaft hinzuweisen. Eine Transfergesellschaft ist dann ein gut erprobtes Mittel für alle Beteiligten, um die Nachteile von Massenentlassungen abzumildern. Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, kann der Impuls für eine Transfergesellschaft auch ohne Verhandlungen mit Arbeitnehmervertretung einseitig von der Unternehmensleitung ausgehen!
Wird der dreiseitige Vertrag angenommen, verpflichtet die Agentur für Arbeit die Beschäftigten zur Teilnahme an einem sog. Profiling. Diese Profiling hat das Ziel, für jeden Beschäftigten die persönlichen Chancen auf dem Arbeitsmarkt einzuschätzen und einen ersten Plan für die Vorgehensweise in der Transfergesellschaft zu entwerfen. Das Ergebnis des Profilings wird von der Transfergesellschaft an die Agentur für Arbeit übermittelt und ist Voraussetzung, damit die Beschäftigten Transferkurzarbeitergeld beziehen können.
Erst wenn diese Voraussetzungen für den Beginn der Transfergesellschaft erfüllt sind, kann die eigentliche Arbeit der Transfergesellschaft beginnen.
Kennzeichen einer „guten“ Transfergesellschaft
Zunächst verfolgt eine Transfergesellschaft das übergeordnete Ziel, die Nachteile der Betroffenen abzumildern und in etwas Positives zu verwandeln. Darüber hinaus gilt es vonseiten der Transfergesellschaft, die Ziele derjenigen im Blick zu haben, die die Einrichtung und Umsetzung einer Transfergesellschaft ermöglichen und finanzieren. Sie muss den Interessen der Agentur für Arbeit ebenso gerecht werden wie denen des personalabgebenden Unternehmens.
Im Fall der Agentur der Arbeit ist sicherzustellen, dass dem eingesetzten Kurzarbeitergeld eine erbrachte Leistung gegenübersteht. Die Qualifizierungsmittel müssen sinnvoll und marktgerecht eingesetzt - und die Klienten mobilisiert, klar orientiert und durch Vermittlungsvorschläge auf dem Arbeitsmarkt platziert werden. Eine „gute“ Transfergesellschaft zeichnet sich in diesem Sinne durch aktive Vermittlungsunterstützung und hohe Platzierungsquoten aus. Darüber hinaus kann das Instrument Transfergesellschaft einen wichtigen Beitrag leisten, dass das personalabgebende Unternehmen wieder kostendeckend arbeitet.
Ablauf und Umfang einer Transfergesellschaft von Mühlenhoff
Eine Transfergesellschaft von Mühlenhoff lässt sich mit zwei Begriffen auf den Punkt bringen: individuell und effizient. Zum einen sind die Beratungsangebote, die im Rahmen der Transfergesellschaft angenommen werden, an einer klassischen Outplacementberatung orientiert. Die von der Kündigung betroffenen Mitarbeiter erhalten ihre individuelle, persönliche und unverwechselbare Unterstützung in der beruflichen Neuorientierung. Daneben sorgen wir für Angebote, mit denen wir gleichzeitig mehrere unserer Transfermitarbeiter erreichen und mit denen wir ihre Zielerreichung unterstützen können.
Ob Maßnahmen wie Qualifizierung, Praktika, Bewerbungstraining oder Beratung bei der Erstellung von Lebenslauf und anderen wichtigen Dokumenten, umgesetzt werden. Es geht um die Herstellung von Handlungssicherheit, die Verbesserung der Chancen auf dem Arbeitsmarkt und um eine erfolgreiche Platzierung.
Das zeichnet das Angebot von Mühlenhoff aus
Mit der Zugehörigkeit zur Randstad Gruppe zeichnet sich das Angebot von Mühlenhoff by Randstad RiseSmart durch eine erstklassige Verbindung von Qualität modernem Beratungsansatz und Größe aus.
Die Besonderheit des Angebots ist, dass die Beschäftigten in Transfergesellschaften zum einen auf die über 30jährige Erfahrung in qualitativ hochwertiger Outplacementberatung aus dem Unternehmen Mühlenhoff zurückgreifen können. Zum anderen bietet unser Unternehmen als Teil der Randstad-Gruppe eine deutschlandweit einmalige Vernetzung auf dem Arbeitsmarkt, mit der die optimale Vermittlungsunterstützung gewährleistet ist. Mit dem Beratungsansatz über unsere virtuelle Plattform ist es zudem möglich, die bisherige Beratungsqualität mit zusätzlichen Angeboten zu erweitern, um die bestmögliche Beratung für jeden einzelnen Klienten sicherzustellen.